Die Bundesregierung hat neue Pläne für weitreichende Freiheiten für Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und für diejenigen, die sich davon erholt haben, aufgestellt.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), eine der führenden Persönlichkeiten bei der Ausarbeitung des Gesetzes, hat argumentiert, dass die Einschränkung der Rechte verfassungswidrig ist, da sich gezeigt hat, dass Menschen, die vollständig geimpft wurden, ein minimales Risiko für ihre Umgebung darstellen. „Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Der Schutz von Leben und Gesundheit bei der Pandemie ist eine solche Rechtfertigung. Wenn aber jetzt belegt ist, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgeht, dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen. Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats,“ sagte die Justizministerin Lambrecht. In einem Gesetzesentwurf hat das deutsche Justizministerium detaillierte Vorschläge zur Lockerung der Covid-19-Regeln für Personen vorgelegt, die entweder vollständig geimpft sind oder sich von Covid-19 erholt haben. Sie schickte den Vorschlag am Donnerstag an die anderen Bundesministerien.

Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, haben nun auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, den 9. Mai, in Kraft getreten.

Die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor:

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. 

Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

Die Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten. 

Allerdings müssen geimpfte, genesene und getestete Personen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.